FAQ
Die Maklerprovision ist ein Honorar welches bei einem erfolgreichen Vermittlungsgeschäft in Rechnung zu tragen kommt. Die klassische Vermittlung betrifft den Verkauf und die Vermietung von Wohnungen und Häuser, Grundstücke bzw. sonstige Realitäten. Die Höhe der Provision wird in der Immobilienmaklerverordnung geregelt.
Mittlerweile werden von Vermietern immer öfters eine Selbstauskunft bzw. auch der Gehaltsnachweis verlangt. Eine Pflicht zur Weitergabe von Informationen welche über einen Personalausweis hinausgehen gibt es nicht. Jedoch schafft dieses mehr an Informationen sicherlich eine größere Basis an Vertrauen und erleichtert dem Vermieter die Entscheidung für einen Interessenten.
Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind Abnutzungen welche sich durch die übliche Benutzung im Verhältnis der Mietdauer ergeben. Klassisch sind Verfärbungen durch Lichteinfall am Parkettboden, ausgemalte Wände mit üblichen Wandfarben, Löcher die durch Bilder oder Hängemöbel entstehen u. dgl.
Zur ordentlichen Übergabe der Wohnung zählt eine Grundreinigung der Wohnung bzw. auch der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände wie z.B. Küche.
Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Schlüssel welche übergeben werden muss, jedoch sind 3 Stück Schlüssel eine übliche und sinnvolle Anzahl.
Jedenfalls darf nicht die gesamte Wohnung entgeltlich weitervermietet werden, die sogenannte gänzliche Untervermietung. Einvernehmlich mit dem Vermieter kann natürlich nahezu jede Vereinbarung getroffen werden.
Grundsätzlich wird die Kündigungsfrist im Vertrag geregelt. Je nachdem Ob die Wohnung unter das Mietrechtgesetz fällt kann es auch Obergrenzen geben (z.B. Wohnungen 3 Monate). Üblich ist die Kündigung zum Monatsletzten. Gibt es keine vertraglichen Regelungen, dann gilt§ 560 der Zivilprozessordnung.
Die Finanzamtsgebühr wurde für Wohnungsverträge abgeschafft. Zusätzliche Kosten Sind daher vor allem die Kaution und eine Vereinbarte Maklerprovision.
Die Bruttomiete setzt sich zusammenaus:
Hauptmietzins + Betriebskosten + Heizkosten + ev. Warmwasser und Umsatzsteuer.
- Befristet bedeutet, dass ein Mietvertrag durch Zeitablauf endet.D.H.im Vertrag wurde ein Beginn und Enddatum vereinbart. Im beidseitigen Einvernehmen kann es auch natürlich zu Verlängerungen kommen, aber Achtung: hier gibt es teilweise gesetzlichen Mindestfristen
- Unbefristet bzw. auch auf unbestimmte Dauer in Verträgen genannt, bedeutet, dass das Mietverhältnis keinen Zeitablauf hat. Der Mieter hat somit ein Dauermietverhältnis und bestimmt selbst das Ende des Vertrages durch Kündigung.
Ein generelles Tierhalteverbot kann nicht wirksam vereinbart werden sondern muss im Mietvertrag präzisiert werden Z.B. sind artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere erlaubt sind (Hamster, Meerschweinchen etc.)
Die Finanzamtsgebühr wurde für Wohnungsverträge abgeschafft. Zusätzliche Kosten sind daher vor allem die Kaution bzw. eine vereinbarte Maklerprovision.
Die Miete besteht aus dem reinen Hauptmietzins, Betriebskosten und Heizkosten bzw. eventuell auch Warmwasserkosten. Wohnungsstromkosten sind im Regelfall nicht im Mietzins inkludiert.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. Der Vermieter muss jedoch Zeit haben sich ein Bild von eventuellen Schäden zu machen.
Hier ist einerseits auf die vertragliche Regelung Rücksicht zu nehmen und andererseits auch auf die Umstände des Verlustes. Ist es nachweisbar, dass der Schlüssel verloren ist ohne Chance eines Missbrauchs durch Dritte? Je nach Umstand des Einzelfalls kann ein Austausch zu Lasten des Mieters die Folge sein.
Die Kaution dient dem Vermieter zur Absicherung von Forderungen aus dem Mietverhältnis wie z.B. ausständige Mietzinszahlungen, Behebung von Abnutzungen welche über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, etc.
Es ist durchaus üblich, dass eine Kaution in der Höhe von rund 3 Monatsmieten vom Vermieter verlangt wird. Die Kaution ist jedenfalls vertraglich zu vereinbaren und im Regelfall bei Unterfertigung des Mietvertrages fällig.